Am 25.05.2018 endete die Übergangsfrist zur EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die zum Ziel hat, den Datenschutz für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Eine bedeutende Rolle spielt dabei unter anderem die Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Grundsätzlich kann ein Unternehmen wählen, ob es einen internen oder einen externen Datenschutzbeauftragten (DSB) einsetzen möchte.
Der Stellenwert des betrieblichen Datenschutzes ist immens gestiegen. Um dieser Situation gerecht zu werden, gibt es die Qualifikation des Datenschutzbeauftragten.
Der externe Datenschutzbeauftragte (DSB) wird im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses für das Unternehmen tätig und kann die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Rahmen der Bestellungspflicht übernehmen. Ein externer Datenschutzbeauftragter als externer Dienstleister ist ein zertifizierter, hoch qualifizierter Experte im Bereich Datenschutz.
Mein Wissen fasst sowohl den technischen Aspekt über Ihre IT-Landschaft als auch den betriebswirtschaftlichen Bereich zu einer Einheit zusammen und bündelt in einem Maßnahmenkatalog zum Datenschutz.
Meine Qualifikation:
– Zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Fachkraft nach Datenschutzgrundverordnung DVSGO (Fachkunde gemäß § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DSGVO)
– Mitglied im Brufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
– Ausbilder für Fachinformatiker mit dem Schwerpunkt Anwendungsentwicklung und Systemintegration